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Individualbesteuerung vors Volk

Wie angekündigt, ergreifen heute offiziell Die Mitte und EVP zusammen mit der SVP und der EDU das Referendum zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zu unserer Volksinitiative «Steuergerechtigkeits-Initiative». Das nun vorliegende Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ist ein breit abgestützter Kompromiss, der für faire Steuern dank Gleichbehandlung von Paaren unabhängig des Zivilstands steht, negative Erwerbsanreize abschafft, damit sich Arbeit lohnt, die Gleichstellung fördert, indem Frauen finanziell unabhängiger werden und ein modernes Steuersystem schafft, das den gesellschaftlichen Realität entspricht.


In der vergangen Sommersession haben sich National- und Ständerat auf diesen Kompromiss, getragen von FDP, GLP, SP und Grünen, geeinigt. Die Vorlage wurde am 20. Juni 2025 in der Schlussabstimmung der beiden Räte verabschiedet.


Unbegründete Kritik

Wie jeder Systemwechsel, wird auch die Umstellung auf die Individualbesteuerung in einer ersten Phase einen Mehraufwand innerhalb der Verwaltungen und vorübergehend Mindereinnahmen bedeuten. Diese zwei Hauptargumente gegen den Systemwechsel haben jedoch nur einen kurzfristigen Effekt.


Nur kurzfristige Mindereinnahmen: Mit der Abschaffung des negativen Erwerbsanreizes ist mit einer deutlichen Steigerung der Erwerbsquote der Zweitverdienenden zu rechnen. Studien gehen von 40'000 bis 60'000 Vollzeitäquivalenten aus. Dies bedeutet höhere Sozialabgaben, höhere Steuereinnahmen und eine höhere Kaufkraft. Kantone werden somit mittelfristig von der Einführung der Individualbesteuerung finanziell profitieren. So hat sich zum Beispiel der Kanton Bern am 26. Juni 2025 entschieden, das Referendum nicht mitzutragen und auch das Parlament des Kantons Solothurn hat sich am 2. Juli 2025 gegen das Kantonsreferendum ausgesprochen. Hinzu kommt, dass die weiteren politische Forderungen, wie die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» der Mitte ebenfalls Mindereinnahmen mit sich bringen würden.


Betreffend den höheren Verwaltungsaufwand ist zu unterstreichen, dass mit dem Wechsel zur Individualbesteuerung das Steuersystem grundsätzlich vereinfacht wird. Jegliche Veränderungen des Zivilstandes, sprich ob Heirat, Scheidung (Scheidungsrate 2022 40 %) oder Todesfall haben in Zukunft keine Auswirkungen mehr auf steuerliche Veranlagung. Das Argument des höheren Verwaltungsaufwands ist damit offensichtlich vorgeschoben. In Tat und Wahrheit geht es um die Zementierung eines Familienmodells (Einverdienerfamilien), welches nur noch eine Minderheit wirklich lebt.


Eine klare Mehrheit der Bevölkerung profitiert von der Individualbesteuerung

Gerade einmal 14 % der Steuerpflichtigen werden geringfügig mehrbelastet und das sind diese Personen, die heute einen Steuervorteil aufgrund des Zivilstandes haben. Für 35 % ändert sich nichts und 50 % der steuerpflichtigen Personen werden in Zukunft weniger Steuern bezahlen.


Es lebe die Demokratie!

Der Verein Individualbesteuerung hat bereits mit dem Sammeln der Unterschriften für die Volksinitiative bewiesen, dass wir mit unseren Argumenten bei der Bevölkerung auf der Strasse punkten können und den Nerv der Zeit getroffen haben. Wir sehen der bevorstehenden politischen Debatte positiv entgegen und sind sehr zuversichtlich, dass wir eine Mehrheit der Bevölkerung für einen Systemwechsel hin zu einem fairen, gerechten und modernen Steuersystem überzeugen können.


Kontakte:

  • Barbara Freiburghaus, Präsidentin Verein Individualbesteuerung, 079 209 31 50

  • Kathrin Bertschy, Nationalrätin, glp, 078 667 68 85

  • Eva Herzog, Ständerätin SP, 079 790 34 79

  • Aline Trede, Nationalrätin, Grüne, 077 411 23 91

  • Susanne Vincenz-Stauffacher, Nationalrätin, FDP, 079 936 83 62


Bern, 3. Juli 2025 / Medienmitteilung


 
 
 

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