Questions fréquemment posées
Bei der Individualbesteuerung wird das Einkommen einer Person einzeln – also nicht das zusammengerechnete Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft (Ehe / eingetragene Partnerschaft) – besteuert. Dabei kann z.B. mit Hilfe von Abzügen (Kinderabzug, Alleinstehendenabzug, o.ä.) auf dem Nettoeinkommen auf die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen werden.
Das heutige Besteuerungsmodell für Ehepaare basiert auf einem Familienbild des letzten Jahrhunderts, wonach der Mann als «Versorger» der Familie einer Arbeitstätigkeit nachgeht, während die Mutter zu Hause den Kindern schaut.
Unsere heutige Gesellschaft ist von Diversität geprägt und beinhaltet verschiedene partnerschaftliche Lebensmodelle. Die Individualbesteuerung wird allen Arten des Zusammenlebens gerecht. Dank der Individualbesteuerung würde das Steuerrecht alle Lebensmodelle gleichstellen.
Die geschuldete Steuer – also der Betrag auf der Steuerrechnung – wird wie folgt berechnet:
Reineinkommen (Nettoeinkommen – Abzüge) * Steuertarif.
Die Steuertarife in der Schweiz sind nicht linear (z.B. für jeden 7%), sondern progressiv ausgestaltet. Das heisst, je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuertarif, zu dem es versteuert wird.
Bei Verheirateten und Partnern in eingetragener Partnerschaft wird das Einkommen zusammengerechnet. Wegen der Progression wird für das zusammengerechnete Einkommen der gemeinsam besteuerten Paare der entsprechend höhere Steuertarif angewendet. Das kann dazu führen, dass gemeinsam besteuerte Paare bei gleichem Einkommen höhere Steuern bezahlen als Paare oder Einzelpersonen, die individuell besteuert werden. Dieses Phänomen wird in der Schweiz «Heiratsstrafe» genannt.
Bspl.
Gemeinsam besteuertes Paar: Zusammengerechnetes Reineinkommen CHF 100'000 zum Satz von 100'000 = 10% = CHF 10'000 geschuldete Steuer.
Individuell besteuertes Paar (Annahme je CHF 50'000 Reineinkommen) CHF 50'000 zum Satz von 50'000 = 5% = 2 * CHF 2'500 geschuldete Steuer
Bei gemeinsam besteuerten Paaren wird das Einkommen zusammengerechnet.
Die Steuersätze in der Schweiz sind progressiv ausgestaltet. Das heisst, je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz, zu dem es versteuert wird. Folglich kann das Zusammenrechnen von Einkommen dazu führen, dass gemeinsam besteuerte Paare bei gleichem Einkommen höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare oder Einzelpersonen, die individuell besteuert werden. Dieses Phänomen wird in der Schweiz «Heiratsstrafe» genannt.
In einigen Kantonen ist aber auch das Gegenteil der Fall. Dort wird der Heiratsstrafe mit unterschiedlichen Tarifmodellen – verbreitet ist z.B. das Splittingmodell, wobei das gemeinsam besteuerte Einkommen für die Bestimmung des Steuersatzes durch zwei geteilt wird – begegnet. Dadurch werden gemeinsam besteuerte Paare vorteilhafter besteuert als individuell besteuerte alleinstehende Personen oder unverheiratete Paare.
Wir finden es ungerecht, dass Steuernachteile oder Steuervorteile an den Zivilstand geknüpft sind.
Die Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung würde diese Ungerechtigkeiten beseitigen und somit die steuerliche Bevorzugung einzelner Lebensformen beenden.
Die Individualbesteuerung schafft die notwendigen steuerlichen Anreize, dass sich Arbeit für beide Ehepartner lohnt:
Auf Bundesebene und in jenen Kantonen, in denen die Heiratsstrafe noch nicht abgeschafft wurde, werden gemeinsam besteuerte Paare steuerlich schlechter gestellt, wenn beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor allem in Familien mit Kindern kann das dazu führen, dass mehrheitlich Frauen ihre Arbeitstätigkeit markant reduzieren oder ganz aufgeben. Wird nämlich während der Arbeitszeit auch noch eine Kinderbetreuung benötigt, hat dies gleich doppelt negative Folgen. Betreuungskosten und höhere Steuern führen im schlimmsten Fall dazu, dass am Ende trotz mehr Arbeit weniger Geld übrigbleibt.
Durch die (oft unfreiwillige) Reduktion der Erwerbstätigkeit der Ehefrauen wird zudem in vielen Fällen die Rolle des Vaters als «Versorger» zementiert. Das ist nicht mehr zeitgemäss. Die Individualbesteuerung kann deshalb zur Gleichstellung in der Familie beitragen.
Aufgrund der heute falschen steuerlichen Erwerbsanreize bleiben insbesondere viele fachlich gut ausgebildete Frauen der Arbeit fern. Die Individualbesteuerung würde mithelfen, den Fachkräftemangel beheben zu können.
Unsere Gesellschaft ist von Diversität geprägt und beinhaltet verschiedene partnerschaftliche Lebensmodelle. Die Individualbesteuerung wird allen Arten des Zusammenlebens gerecht. Damit würde das Steuerrecht alle Lebensmodelle gleichstellen.
Zudem begünstigt das heutige Steuersystem Ehen, in denen nur der eine Ehegatte seinem Beruf nachgeht und damit alleine für das Haushaltseinkommen sorgt. Damit wird die Rolle des Vaters als «Versorger» der Familie zementiert. Das ist nicht mehr zeitgemäss. Die Individualbesteuerung kann deshalb zur Gleichstellung in der Familie beitragen.
Das stimmt. Der Splittingtarif für Ehegatten ist tatsächlich vorteilhaft. Dafür werden die Reineinkommen der Ehegatten zusammengerechnet und dann für den Steuertarif durch zwei geteilt. Das ist aber gerade für jene Konstellationen am vorteilhaftesten, wo ein Ehegatte das ganze Einkommen der Familie erwirtschaftet und der andere Ehegatte nicht arbeitet. Zudem werden mit dem Splittingtarif wiederum die individualbesteuerten Konkubinatspaare benachteiligt. Schliesslich existiert die Heiratsstrafe auf Stufe Bund weiterhin, auch wenn sie auf Stufe Kanton nicht besteht.
Es gibt Kantone, in denen die Ehegattenbesteuerung gemäss heutigem Stand für die Ehegatten tatsächlich vorteilhafter ist als die Individualbesteuerung. Vor allem dort, wo der Splittingtarif angewendet wird. Immer benachteiligt werden Ehegatten jedoch auf Stufe Bundessteuer. Mit der Einführung der Individualbesteuerung müssten aber alle Steuersätze überprüft werden, damit es steuerlich weder ein Vor- noch ein Nachteil ist, verheiratet zu sein.
Es ist nicht klar, ob die Einführung der Individualbesteuerung zu verminderten Steuereinnahmen führt. Dies wird sich erst ob der Umsetzung in den Kantonen zeigen. Was wir wissen, ist, dass es nach Einführung der Individualbesteuerung für den Zweitverdiener in der Ehe/eingetragenen Partnerschaft steuerlich wieder bedeutend attraktiver wird, einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass dadurch insbesondere mehr (Haus-)Frauen wieder ihre Arbeitstätigkeit aufnehmen und das entsprechend erhöhte Aufkommen von Zweitverdiensten wiederum höhere Steuereinnahmen generieren wird.
Wenn nicht ganz klar ist, ob das Haus nur einem der Ehegatten oder beiden Ehegatten gehört, müssten bei der ersten Steuererklärung unter der Individualbesteuerung ein, zwei Abklärungen gemacht werden. In den meisten Fällen wird aber der Güterstand als ausreichender «Wegweiser» dienen. Dass abgeklärt werden muss, wem das Vermögen gehört, sehen wir als Chance: Gerade Frauen setzten sich oftmals nicht mit ihrem Vermögen auseinander. Das kann beim Todesfall des Ehemannes problematisch werden: Hat ein Haus beiden Ehegatten zu gleichen Teilen gehört und bestehen weitere Erben – z.B. die Kinder – auf die Auszahlung des Erbes, muss die Witwe das Haus verkaufen, wenn sie die Erben nicht anderweitig auszahlen kann. Eine Auseinandersetzung mit dem Vermögen kann also beispielsweise zum Abschluss von Erbverträgen, welche den verbliebenden Ehegatten schützen, führen.
Dem ist gar nicht so. Aber wir wollen auch nicht, dass das traditionelle Familienmodell – wie das heute oft noch der Fall ist – steuerlich bevorzugt ist. Wir gehen davon aus, dass der individuellen Leistungsfähigkeit von Einverdienerhaushalten mit einem erweiterten Unterstützungsabzug des verdienenden Ehegatten Rechnung getragen wird. Frauen, die nicht arbeiten möchten, werden aufgrund der Einführung der Individualbesteuerung demnach nicht bestraft.
Wir sind sicher, dass es für individualbesteuerte Ehegatten keinen grossen Mehraufwand beim Ausfüllen der Steuererklärung geben wird. Allenfalls wird bei der ersten Steuererklärung etwas diskutiert, wie das Vermögen alloziert wird - der gewählte Güterstand und Grundbucheinträge helfen ja aber als Leitlinie. Hat man das Vermögen einmal alloziert, sollte dann auch die (proportionale) Zuteilung der entsprechenden Aufwände nicht mehr schwierig sein.
Jede Reform führt zu Verwaltungsaufwand. Nach der Implementierung der Individualbesteuerung sollte sich der zusätzliche Aufwand für die Steuerverwaltungen aber in Grenzen halten. Bereits heute werden viele Steuerpflichtige automatisch (digital) veranlagt. Diese Tendenz zur Digitalisierung wird sich in den nächsten Jahren noch stark akzentuieren.
In einigen Kantonen (z.B. im Kanton Bern) darf bei gemeinschaftlichem Eigentum von Individualbesteuerten bereits heute derjenige Eigentümer die Kosten für werterhaltende Massnahmen einer Liegenschaft abziehen, der sie trägt. Es ist naheliegend, dass diese Handhabe auch unter Einführung der Individualbesteuerung für Ehegatten gelten wird.
Wir gehen davon aus, dass eher das Gegenteil der Fall sein wird. Dass also Familien – insbesondere Patchworkfamilien – dank der Individualbesteuerung weniger Steuern bezahlen werden als dass sie es heute tun.
Heute sind in einigen Kantonen Ehepaare mit Kindern gegenüber individuell besteuerten Paaren mit Kindern steuerlich bessergestellt. In anderen Kantonen ist es genau umgekehrt: Da ist es steuerlich ein Vorteil, nicht verheiratet zu sein, wenn man Kinder hat.
Wir finden, dass es nicht sein kann, dass steuerliche Vor- oder Nachteile an den Zivilstand geknüpft sind. Deshalb wollen wir einen Systemwechsel. Wenn jede und jeder dank der Individualbesteuerung nach ihrer/seiner individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit besteuert wird, kann dem sozialen Hintergrund von Steuerpflichtigen viel präziser Rechnung getragen werden als heute.
Da die Einführung der Individualbesteuerung einen steuerlichen Systemwechsel bedeutet, müssten alle Systeme zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage überarbeitet werden. Man müsste also namentlich über die Abzüge für Betreuungs- und Unterstützungspflichten (z.B. wenn ein Steuerpflichtiger Kinder hat oder, was immer aktueller wird, nachstehende pflegebedürftige Angehörige wie beispielsweise die eigenen Eltern) und die Steuertarife diskutieren und diese (neu) festlegen. Mithin wären die Steuergesetze auf Stufe Bund und Kanton anzupassen. Es läge demnach an den Wählern zu bestimmen, wie die Individualbesteuerung umgesetzt werden soll: es ist naheliegend, dass die Wähler Familien entlasten werden wollen.
Mit der Individualbesteuerung streben wir einen Systemwechsel an. Wie in der Frage ersichtlich, sind Steuervor- und Steuernachteile heute an den Zivilstand geknüpft. Diese Ungerechtigkeit bedarf einer Reform
Da die Einführung der Individualbesteuerung einen steuerlichen Systemwechsel bedeutet, müssten alle Systeme zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage (namentlich die Abzüge und die Steuertarife) überarbeitet werden. Mithin wären die Steuergesetze auf Stufe Bund und Kanton anzupassen. Es läge demnach an den Wählern zu bestimmen, wie die Individualbesteuerung umgesetzt werden soll: Ob sie im Vergleich zu heute zu tieferen oder höheren Steuern führen wird, wie Rentnerehepaare wie in der in der Frage beschrieben Konstellation entlastet werden können, usw. Es könnte also gar sein, dass Rentnerehepaare, die mit dem Einkommen aus der beruflichen Vorsorge von nur einem Ehegatten auskommen, mit Umsetzung der Individualbesteuerung weniger Steuern bezahlen als heute.
