Meine Frau arbeitet nicht und hat deshalb kein Einkommen. Das Haus gehört uns aber zu gleichen Teilen. Wenn wir werterhaltende Massnahmen tätigen, würde bei der Individualbesteuerung infolge des fehlenden Einkommens meiner Ehefrau die Hälfte des werterhaltenden Aufwands nicht zum Abzug zugelassen!"